Zahnärztliche Behandlung von Kindern mit hypnotischer Verhaltensführung

Hypnose beruht auf dem Prinzip, dass der Therapeut den Patienten anleitet, sich selbst in Trance zu setzen, also sich zum Beispiel auf angenehme Urlaubserinnerungen zu konzentrieren. Je besser sich jemand konzentrieren kann und je besser seine Vorstellungskraft ist, desto schneller und tiefer geht er in Trance. Sie ist vergleichbar mit dem Gefühl, beim Lesen eines fesselnden Buches oder beim Sehen eines spannenden Filmes alles um sich herum zu vergessen. Diese sogenannte Alltagstrance wird in der medizinischen Hypnose genutzt, um eine Zahnbehandlung für den Patienten so angenehm wie möglich zu gestalten. In meiner Praxis im 10. Bezirk in Wien wende ich diese Technik schon seit langer Zeit erfolgreich an.

Die Anwendung von Trance und hypnotischer Verhaltensführung beim Zahnarzt

In Trance ist man weder willenlos noch handlungsunfähig. Durch beruhigende und angenehme Suggestionen wird jedoch ein Klima geschaffen, das den Patienten in Trance hält. Viele Patienten berichten, sie hätten zwar die Behandlung mitbekommen, jedoch sei ihnen das völlig egal gewesen. Kinder sind von ihrer Natur her nicht in der Lage, sich so lange zu konzentrieren. Um sie von der Zahnbehandlung wegzuführen und in Trance zu halten, wenden wir verschiedene Techniken an: Wir verwenden für alle Instrumente und Handlungen nur positive oder neutrale Begriffe, erklären in einfachen Formulierungen den Behandlungsablauf und vereinbaren ein Behandlungsziel. Wir leiten Ihr Kind zu speziellen Atemtechniken an und lösen damit Spannungen. 

Die Vorgehensweise bei der hypnotischen Behandlung bei Kindern

Wir erzählen Geschichten, mit denen wir die Kinder von der Zahnbehandlung fortführen. Wenn unsere Erzählungen und Dialoge manchmal etwas konfus klingen, so ist das mit Absicht, wir wenden die sogenannte Konfusionstechnik an. Wir berühren Ihr Kind während der gesamten Behandlung, das gibt Halt und das Gefühl, beschützt zu werden. Dieses Halten geschieht liebevoll, manchmal auch mit dem nötigen Nachdruck. Immer jedoch so, dass wir eine sichere Behandlung für Ihr Kind garantieren können und sich das Kind wohlfühlt. Das Halten des Kopfes, des Bauches oder der Herzregion dient dem Schutz, manche Griffe lösen auch Trance aus oder vertiefen sie. 

Durch diese Technik kann die Behandlungsdauer Schritt für Schritt verlängert werden.

Spezielle Situationen während der Behandlung

Es gibt immer wieder Situationen, bei denen das Kind etwas spürt. Wir umschreiben dieses Spüren ganz bewusst mit „Kitzeln“ oder „Zwicken“ und nicht mit Schmerz. Bitte übernehmen Sie unsere Bezeichnungen, um Ihr Kind nicht nach der Behandlung mit der Frage „Hat es weh getan?“ an ein ungutes Gefühl zu erinnern. Entscheidend für eine gute Erfahrung beim Zahnarzt sind das Gefühl und die Erinnerung, mit der das Kind unsere Ordination verlässt. Wir verwenden daher nach der eigentlichen Zahnbehandlung einige Zeit dazu, um das Kind in einen noch positiveren und noch besseren Zustand zu bringen. Wir fragen Ihr Kind, wie es sich jetzt fühlt (und nicht wie die Zahnbehandlung war). Damit helfen wir Ihrem Kind, positive Erfahrungen beim Zahnarzt zu sammeln. Verstärken Sie diesen Eindruck, indem Sie Ihr Kind loben. 

Hypnotische Techniken in unserer Zahnarztordination

Halten Sie sich bitte vor Augen, dass unsere Ziele die Zahnsanierung verbunden mit einem positiven Eindruck des Behandlungsablaufes sind. Als Zahnärztin mit langjähriger Erfahrung sind Sie und Ihr Kind bei uns gut aufgehoben. Mein Team und ich wenden die hypnotische Verhaltensführung in unserer Ordination in 1100 Wien routinemäßig an, um unseren Patienten die Behandlung so angenehm wie möglich zu gestalten.

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.